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Unterhalt Kinder im Ausland
25-07-2009, 11:29
Beitrag: #1
Unterhalt Kinder im Ausland
Guten Morgen zusammen! Sitze soeben an meiner Einkommensteuererklärung für 2008 und bin mir beim Thema Unterhalt nicht ganz sicher.

Folgende Konstellation: Ich habe in 2008 monatlich einen Betrag i. H. v. 275 € an die Stadt X überwiesen und die wiederum haben das Geld in die Ukraine geschickt, wo meine leibliche Tochter (geb. 1991) in einem Jugendheim wohnt. Verwende ich hierführ die Anlage Unterhalt?

Reicht es wenn ich dem Finanzamt nur 4 Überweisungsbelege vorweisen kann, da ich nicht alle gesammelt habe?
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03-08-2009, 16:38
Beitrag: #2
RE: Unterhalt Kinder im Ausland
Nein, das wird nicht langen.
Aus den Kontouszügen wird doch die Überweisung zu erkennen sein.
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05-08-2009, 19:33
Beitrag: #3
RE: Unterhalt Kinder im Ausland
Gibt es einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld für das Kind?

Für Kinder im Ausland, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, kann man Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Der absetzbare Höchstbetrag ist entsprechend der Ländergruppeneinteilung unterschiedlich hoch (§ 33a Abs. 1 EStG).
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