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Zweite Berufsausbildung absetzen
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02-01-2009, 22:07
Beitrag: #1
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Zweite Berufsausbildung absetzen
Ich absolviere als 2. Berufsausbildung über 3 Jahre ein Fern- u. Präsenzstudium zum Yogalehrer (2 x 1 Woche/Jahr Präsenzwochen). Der Lehrgang ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht der Länder der BRD (ZFU), Köln zugelassen.
Erstberuf: studierter Naturwissenschaftler, angestellt, immer wieder von Jobabbau bedroht wg. zyklischen Konjunkturabhängigkeiten. Wie kann ich die 2. Berufsausbildung begründen, damit ich sie absetzen kann und die Ausgaben (Gebühren, Literatur, Fahrten, Übernachtungen, Mehraufwendungen) anerkannt werden ? Danke ! |
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08-01-2009, 17:40
Beitrag: #2
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RE: Zweite Berufsausbildung absetzen
Kosten für ein Zweitstudium sind in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.
Eine Begründung ist hierbeit nicht erforderlich, da davon ausgegangen wird, dass dies für die Erzielung von Einnahmen dient. (BFH vom 20.7.2006 – VI R 26/05, BStBl II 2006, 764). Anfallende Gebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial sowie die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort (mit dem Pkw 30 Cent pro Kilometer) können abgesetzt werden. Für die Fahrten gilt allerdings bei Sonderausgaben und Werbungskosten nur die Entfernungspauschale (30 Cent für die einfache Strecke), wenn die Ausbildungsstätte dauerhaft und regelmäßig aufgesucht wird. Wird sie neben einer Berufstätigkeit an nicht mehr als zwei Tagen in der Woche aufgesucht, können die tatsächlichen Kosten (oder 30 Cent für jeden Kilometer) angesetzt werden. |
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