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Haftpflichtversicherung – Warum Forderungsausfallschutz wichtig ist

11 Mai 2007 kein Kommentar

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sollte eine Selbstverständlichkeit sein, haftet doch jeder im Falle einer Schadensverursachung mit seinem Gesamtvermögen. Trotzdem erkennen viele Menschen – man rechnet mit etwa dreißig Prozent aller Deutschen – die absolute Notwendigkeit einer solchen Versicherung nicht, was für denjenigen unangenehm sein kann, dem ein Schaden zugefügt wird.

Hat der Verursacher des Schadens nämlich keine Haftpflichtversicherung und verfügt auch über keine entsprechenden finanziellen Mittel, sieht es für den Geschädigten schlecht aus.

Aus den genannten Gründen lohnt es sich daher, über den Abschluss einer Forderungsausfallversicherung nachzudenken, die als Erweiterung der eigenen privaten Haftpflichtversicherung angeboten wird. Für einen relativ geringen Betrag von etwa EUR 20,- im Jahr erhält man so einen Schutz vor Forderungsausfall. Allerdings empfiehlt es sich, beim Abschluss einer solchen Versicherung einzukalkulieren, dass Schäden, die vorsätzlich verursacht werden oder bei Überfällen entstehen, nicht abgedeckt sind. Außerdem muss der Versicherte glaubhaft nachweisen, dass der Verursacher des Schadens wirklich nicht zahlungsfähig ist. Dies ist durch einen gerichtlichen Nachweis einer Privatinsolvenz zu belegen.

Außerdem spielt die Höhe der Versicherungssumme eine nicht zu unterschätzende Rolle, um ausreichend geschützt zu sein. So geht man davon aus, dass die Deckungssumme bei einem Betrag von mindestens fünf Millionen Euro liegen sollte. Dies macht im Hinblick auf etwaige Personenschäden Sinn, die schnell die Millionengrenze überschreiten können. Es gibt allerdings auch Versicherungserweiterungen, die nicht unbedingt empfehlenswert sind. Dazu gehört die Schlüsselverlustversicherung, aber auch Zusatzversicherungen, die im Urlaub zum Tragen kommen. Letztere sind oftmals zu teuer. Schäden, die im Urlaubshotel versehentlich verursacht werden, sind durch den Einschluss von Mietsachschäden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine Selbstbeteiligung von in der Regel EUR 100,- kommt auf den Schadensverursacher zu und so sollte man einen am Urlaubsort verursachten Schaden am Besten aus eigenen Mitteln bezahlen. >> Infos zur Haftpflichterversicherung gegen Internetschäden

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