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Hartz IV: Entweder Prostitution oder Sanktion

1 Februar 2009 kein Kommentar

Von der Initiative „Berliner Kampagne gegen Hartz-IV“ wurde in den Monaten von Oktober 2007 bis zum August die Arbeitsweise von sechs verschiedenen Argen unter die Lupe genommen. Hartz IV-Empfänger, die bereits Sanktionen in Form von Leistungskürzungen hinnehmen mussten bzw. auch die Leistungskürzung angedroht wurde, waren Zielgruppe der Untersuchung.

Als besonders drastischen Fall erhielt dabei die Initiative die Kenntnis von einer Hartz IV-Empfängerin aus Berlin, Mutter eines 9-jährigen Sohnes, die die zuständige Arge in Form einer Eingliederungsvereinbarung in das „Gewerbe der Prostitution“ zwingen wollte. Man drohte ihr eine Leistungskürzung von 30 Prozent ihrer Bezüge für den Fall an, dass sie diese Vereinbarung nicht unterzeichnet.

Von der Initiative wurde eine Broschüre herausgebracht, die den Titel „Wer nicht spurt, kriegt kein Geld” trägt. Hier sind zehn bekannte Fälle aufgezeichnet. Die komplette Broschüre kann kostenfrei unter
http://www.hartzkampagne.de/pdfs/broschuere_zu_sanktionen_2008_11_24.pdf heruntergeladen werden.(Quelle)

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