Haushaltshilfe anmelden bringt Steuer-Ersparnis
Vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine kommt der Hinweis, dass eine Haushaltshilfe, die ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale gemeldet wurde, eine Ermäßigung der Einkommenssteuer des Arbeitgebers von 20 Prozent zur Folge hat. Dieser Prozentsatz ist seit Januar von ursprünglich 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angehoben worden.
Der Lohnsteuerhilfeverein hat auch die Steuerersparnis anhand eines Rechenbeispiels noch dargelegt. Wenn eine Haushaltshilfe monatlich einen fiktiven Verdienst von 250,- EUR erhält, entspricht das einem Jahreseinkommen von 3.000,- EUR. Der Arbeitgeber muss dafür höchstens 14,27 Prozent pauschal der Minijob-Zentrale Abgaben zuführen. Insgesamt kommt er dann auf Kosten für seine Haushaltshilfe von 3.428,10 EUR im Jahr.
Das sind zwar gut 400,- EUR mehr, als wenn er sie illegal beschäftigen würde. Da er aber 20 Prozent davon von seiner eigenen Einkommenssteuer absetzen kann, spart er immerhin 81,90 EUR, da die von Gesetzgeber eingeführte obere Grenze der Absetzbarkeit bei 510,- EUR liegt. Weiterhin kann er weitere Kosten sparen durch entsprechende Auswirkungen auf Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls anfallende Kirchensteuer.(Quelle)



Haben Sie eine Frage oder Kommentar?