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Hausratversicherung kann auch im Urlaub Gold wert sein

15 Mai 2007 kein Kommentar

Um bei einem Brand oder Diebstahl Ersatz für die Schäden erhalten zu können, ist eine Hausratversicherung unabdingbar. Sie trägt die verursachten Schäden zum Neupreis. Da in den meisten Hausratversicherungen auch Schäden an Reisegepäck während eines Urlaubs inbegriffen sind, ist der Abschluss einer separaten Reisegepäckversicherung nicht erforderlich. Darauf wies das Verbrauchermagazin “Stiftung Warentest” hin.

Gemäß diesen Informationen besteht der Versicherungschutz in der Regel für maximal drei Monate im Jahr weltweit und beschränkt sich auf zehn Prozent der Versicherungsumme, höchstens jedoch 10.000,- Euro. Die Verträge schließen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser mit ein. Ebenso sind – Gewalt vorausgesetzt – Schäden durch Raub und Einbruch abgedeckt. Allerdings sind hierbei die so genannten “einfachen Diebstähle” wie Taschendiebstahl und vergessene Dinge (z. B. Fotoapparate) am Strand nicht mit eingeschlossen, betont das Verbrauchermagazin. Bei einem Einbruch muss dieser auch als solcher nachweisbar, etwa durch die gewaltsam geöffnete Tür oder das eingeschlagene Fenster, sein. Die “Stiftung Warentest” rät daher, dies an Hand von Fotos zu dokumentieren und noch direkt am Urlaubsort Anzeige zu erstatten. Die Versicherung deckt aber nur Einbruchsschäden in ein Gebäude, nicht die in ein Auto oder Wohnmobil.

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