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Hausratversicherung zahlt Überspannungsschäden durch Gewitter und Blitz

10 Juni 2007 kein Kommentar

Elektrische Geräte wie Fernseher oder Computer bei Gewittern auszuschalten ergibt insoweit Sinn, da ein Blitz einen Überspannungsschaden verursachen kann. Diese Schäden trägt eine Hausratversicherung, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz besteht, zumal die Anschaffung neuer Geräte teuer ist.

In neueren Hausratversicherungen sind Überspannungsschäden durch Gewitter im Allgemeinen mit abgesichert. Allerdings fehlt dieser Punkt doch mitunter in älteren Policen. Somit ist eine Prüfung solcher “Altverträge” durchaus empfehlenswert.

Funktionieren elektrische Geräte nach einem Gewitter nicht mehr, sollte der Tag und die Uhrzeit des Gewitters notiert werden. Für eine Schadensmeldung beim Versicherer ist dies unbedingt notwendig, da sonst eine Schadensregulierung durchaus abgelehnt werden kann. Eine umgehende Schadensmeldung beim Versicherer sollte auch vorgenommen werden.

Ist eine Notierung der erforderlichen Daten auf Grund von Abwesenheit (Urlaub etc.) nicht möglich, besteht die Variante, auf www.unwetter.de Gewitter nachzuvollziehen. Dies erfolgt auch durch die Versicherungsunternehmen anhand von Blitzkarten. Hier werden beispielsweise ca. 90 Prozent aller Blitze angezeigt. Allerdings sind die Blitze nicht wirklich genau dargestellt.

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