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Informationen zur SCHUFA-Klausel

6 Februar 2007 1 Kommentar

Die SCHUFA ist eine Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. In Deutschland sind fast alle Kreditinstitute angeschlossen. Die SCHUFA sammelt Daten der privaten Partner der angeschlossenen Unternehmen, die zum Zwecke der Bonitätsprüfung bereitgestellt werden. Einzelheiten dazu findet man im Internetangebot der schufa.de. Weiterhin besteht dort auch die Möglichkeit eine Selbstauskunft anzufordern.

Gespeichert und weiterverarbeitet werden Angaben zum Abschluss und die vertragsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs (Positivmerkmale) sowie Daten über Vertragsverletzungen und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen (Negativmerkmale).
Kontostand, Einkommensverhältnisse und Depotguthaben werden nicht gespeichert.
Sind Eintragungen nicht zutreffend oder nach Ihrer Meinung unzulässig so können Sie sich direkt an die SCHUFA wenden. Natürlich können Sie sich auch an das Unternehmen wenden, welches die Eintragung veranlasst hat und eine Korrektur verlangen.
Die Tätigkeit der SCHUFA unterliegt selbstverständlich den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Kreditinstitute müssen daher auch vor der Weitergabe personenbezogener Daten die Einwilligung des Betroffenen einholen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen des Kontoeröffnungsantrages.
Eine Pflicht, die SCHUFA-Klausel zu akzeptieren, besteht nicht. Die Einwilligung kann auch jederzeit widerrufen werden. Das Kreditinstitut kann die Nichtzustimmung oder den Widerruf allerdings zum Anlass nehmen, den Kontoeröffnungsantrag abzulehnen oder eine bestehende Kontoverbindung zu kündigen. Die erforderliche Interessenabwägung muss im Einzelfall erfolgen.

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One Comment »

  • ramazan aksoy said:

    04.05.1963 schufa anfrage

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