Home » Allgemein

Insolvenz – Schuldner müssen für Berater erreichbar sein

6 April 2009 kein Kommentar

Das Amtsgericht Duisburg (Az.: 62 IN 496/06) hat entschieden, dass ein Schuldner, der sich in einem Insolvenzverfahren befindet, ohne besondere Mühe für den Insolvenzverwalter ständig erreichbar sein muss.

Dieser Hinweis zu dem aktuellen Urteil kommt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung aus Kassel.

Grund für das Urteil war die Verhandlung einer Schuldnerin, die sich ohne das Wissen des zuständigen Insolvenzverwalters mehr als acht Wochen im Ausland aufgehalten hatte. Darüber hinaus hatte sie bei der Post auch keinen Nachsendeantrag gestellt, so dass sie auch auf diesem Wege für den Verwalter nicht erreichbar war.

Das Amtsgericht beurteilte daher ihr Verhalten als grob fahrlässig hinsichtlich ihrer Verpflichtung, Auskünfte erteilen und am Verfahren als solches mitwirken zu können. (Quelle)

Zum Textanfang

Ähnliche Beiträge:

Versicherer müssen bei gefälschten Rechnungen nicht zahlen
Aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden (AZ: 102 C 4297/06), geht hervor: Versicherer sind nicht verpflichtet ihren Ku
Kontopfändung – Neues Gesetz schützt besser Schuldner
Nach der neuen Gesetzgebung ist es Kontoinhabern auch bei einer Kontopfändung weiterhin erlaubt, bargeldlos Zahlungen zu
Handy-Diebstahl aus offener Handtasche – kein Versicherungsschutz
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 112 C 704/06) braucht eine Elektronik-Versicherung für den entstanden Schade
Mit Privat-Insolvenz raus aus den roten Zahlen
Immer mehr Privathaushalte sind überschuldet. Doch es gibt auch einen Ausweg Es liegt durchaus nicht immer im Versc
Zinsentwicklung schlecht für Sparer und Schuldner
Bedingt durch die Senkung der Leitzinsen müssen sich Verbraucher einerseits darauf einstellen, auf ihr Sparguthaben nich

Haben Sie eine Frage oder Kommentar?

Sie koennen Kommentare zu diesem Beitrag als RSS abbonnieren Was ist RSS?

Zum Textanfang