Home » Verbraucher

Kauf per Telefon, Fax oder Web: BGH stärkt Verbraucher

29 November 2009 kein Kommentar

Der Bundesgerichtshof hat am 25. November 2009 ein Urteil gefällt, wonach der Kauf von Waren, die über das Internet, Telefon bzw. Fax abgeschlossen worden ist, widerrufen werden kann. Das betrifft selbst nicht zulässige bzw. verbotene Produkte.

Im verhandelten Fall hatte die Klägerin ein Radarwarngerät gekauft. Dieses war nicht funktionstüchtig. Daraufhin verlangte sie den Kaufpreis in Höhe von 1.000,- EUR zurück. Der Kauf war per Telefon abgeschlossen worden. Auf dem entsprechenden Formular für die Bestellung war der Hinweis vermerkt, dass der Gebrauch von diesem Gerät im Straßenverkehr nicht gestattet ist und der Abschluss solche Kaufverträge „sittenwidrig“ sei.

Dennoch vertritt der BGH die Ansicht, dass selbst in diesem Fall ein Widerrufsrecht besteht, da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelte ( (AZ: VIII ZR 318/08). Dies gilt auch für Waren, die sittenwidrig seien und damit ein ungültiger Kaufvertrag besteht. Daher kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises zuzüglich Versandkosten verlangen.

Schon 2005 hatte der BGH zu einem ähnlichen Fall geurteilt und dabei anders entschieden (VIII ZR 129/04). Hier war ebenfalls ein Radarwarngerät gekauft worden, allerdings handelte es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft.

Wird bei einem Fernabsatzgeschäft innerhalb der Frist der Kauf widerrufen, kann der Vertragspartner von seiner Willenserklärung zum Kauf zurücktreten. Auch kann dem Käufer ein Rückgaberecht zugestanden werden (Paragraf 312 d und 355 BGB).
Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe unter www.bundesgerichtshof.de erhältlich.

Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, Radarwarngeräte zu verkaufen. Allerdings dürfen sie nicht genutzt werden. Herbert Engelmohr, Jurist Automobilclub Deutschland (AvD), sagt dazu: „Die Kaufverträge gelten als sittenwidrig, es gibt daher keine Garantie oder Gewährleistung für den Käufer.“
Gemäß Paragraf 23 Absatz 1B der Straßenverkehrordnung ist der Einsatz solcher Geräte im Straßenverkehr verboten. (Quelle)

Ähnliche Beiträge:

Verbraucher – Betrügereien im Internet, Telefon und SMS
Immer wieder fallen Verbraucher auf Betrügereien rein und da diese immer dreister werden, ist niemand davor sicher. Ganz
Vermehrt Werbe-eMails zum Kauf wertloser Aktien
Zunehmend werden elektronische Postfächer auch mit Angeboten zum Kauf von Aktien gefüllt. Damit versuchen unseriöse Gesc
Falsche Preisauszeichnung: Kein Anspruch auf Kauf
Ist ein Artikel mit einem falschen Preis ausgezeichnet worden, haben Kunden laut Urteil vom Amtsgericht Frankfurt dennoc
Kauf oder Bau einer Immobilie auch im fortgeschrittenen Alter möglich
Da meist gerade die Altersgruppe ab 50 Jahren über ein gutes Einkommen und Ersparnisse verfügt, haben diese es
Geld sparen mit Kauf von klimaschonendem Kühlschrank
Die Anschaffung eines klimaschonenden Kühlschranks kann gemäß Verbraucherschützern in vielen Fällen Kosten sparen. Ein h

Geldspartipp, Gutscheinaktionen für Onlineshops erhalten Sie monatlich in unserem Newsletter.
Name:
Email:
Enter security code:
GRATIS EBOOK "Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit" zum Download nach Anmeldung
Powered by Newsletter plugin

Haben Sie eine Frage oder Kommentar?

Sie koennen Kommentare zu diesem Beitrag als RSS abbonnieren Was ist RSS?