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Kein Abzug vom ALG II für Kinder mit getrennt lebenden Eltern

25 Juni 2007 kein Kommentar

Wird für Kinder der volle Regelsatz beim Arbeitslosengeld II (ALG II) gezahlt, gilt dies auch, wenn diese im Wechsel bei Vater und Mutter leben. Dabei ist es unerheblich, ob ein Elternteil nicht hilfebedürftig ist.

Dies gilt zumindest so lange, bis eine endgültige Entscheiung gefällt wird (Sozialgericht Freiburg, Entscheidung vom 25. Mai 2007, AZ: S 9 AS 1774/07 ER).

Konkret hatte die Arge die Regelleistung für das Kind um 39 Prozent gekürzt. Begründet wurde dies damit, dass sich das Kind zeitweise bei der nicht hilfebedürftigen Mutter aufhalte und somit für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt bestehen. Das Sozialgericht Freiburg entschied dazu, dass die Sachleistungen der Mutter für das Kind nicht unbedingt als Einkommen bewertet werden dürften. Dieser Fall sei ähnlich gelagert wie bei Leistungsempfängern, deren Lebensunterhalt während eines Krankenhausaufenthaltes von der Krankenversicherung gezahlt werden und diese trotzdem gemäß der gültigen Rechtsprechung Anspruch auf den vollen Leistungssatz zum ALG II hätten.

Die Arge müsse somit bis zu einer endgültigen Entscheidung den vollen Regelsatz für das Kind zahlen.

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