Kein Kindergeld für selbstständiges Kind
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied mit seinem Urteil zum Aktenzeichen 10 K 2162/03, dass kein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind besteht, das sich nach Abschluss einer Berufsausbildung selbstständig macht. Und dies auch dann nicht, wenn es sich parallel dazu um einen Ausbildungsplatz bemüht.
Grundsätzlich könne zwar Kindergeld gezahlt werden, wenn sich das Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Allerdings sei es laut dem Finanzgericht ein anderer Sachverhalt, wenn der Ausbildungswille hinter dem Erwerbswillen zurücktritt.
Die Begründung, dass durch die Selbständigkeit nur geringe Einkünfte erzielt werden und die Eltern ihr Kind weiterhin finanziell unterstützen müssen, wurde von dem Gericht nicht als ausreichend für eine Fortdauer der Kindergeldzahlung angesehen. (Quelle)



So ein Quatsch. Da will man mal nur wieder Kosten sparen. Ist wie immer in Deutschland: Die die sich bemühen etwas aus sich zu machen, werden vom Staat bestraft.
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