Home » Allgemein

Keine Abgeltungssteuer auf Riester-Fonds

10 Dezember 2008 kein Kommentar

Die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung der Deutschen Rentenversicherung, des Deutschen Volkshochschul-Verbands und anderer Partner hat betont, dass die Riester-Produkte von der ab 2009 geltenden Abgeltungssteuer generell befreit sind.

Hierbei sind ebenfalls auch Riester-Fondssparpläne mit eingeschlossen. Für sie werden also auch nicht 25 Prozent Abgeltungssteuer zu zahlen sein. Für alle sonstigen Kapitalerträge wird die Abgeltungssteuer erhoben (Kursgewinne, Dividenden, Zinsen).

Kommt man nicht in den Genuss, förderberechtigt zu sein, kann die Abgeltungssteuer aber trotzdem umgangen werden. Man würde keine Zulagen vom Staat erhalten, müsste aber auch keine Abgeltungssteuer auf eventuelle Gewinne gezahlt werden. Bei der jeweiligen Rente wird dann der persönliche Steuersatz erhoben. Dieser wäre aber in den meisten Fällen nicht so hoch, wie bei einem Arbeitnehmer. (Quelle)

Zum Textanfang

Ähnliche Beiträge:

Riester-Sparer stirbt: Nur Ehepartner erhält Gesamtsumme
Das Portal „ihre-vorsorge.de“ berichtet, dass beim Tod eines Riester-Sparers nur der Ehepartner die gesamte Summe erhalt
Riester Rente Vergleich
Ein Riester Rente Vergleich mit anschließendem Vertragsabschluss kann in den kommenden Jahren zu einem noch attrak
Riester-Rente: Jeder vierte Sparer verschenkt Zulage
Gemäß der Meldung von Focus.de nutzen viele Riester–Sparer nicht vollständig die staatliche Förderung. Wer trotzdem in d
Abgeltungssteuer: Kirchensteuer-Abführung beantragen
Mit der ab 1. Januar 2009 geltenden Regelung für die Abgeltungssteuer müssen viele Anleger auch berücksichtigen, dass mö
Riester-Vertrag: Zulage für mittelbar berechtigte Ehepartner
Vom Bundesfinanzhof wurde bestätigt, dass sich für „mittelbar berechtigte“ Ehepartner nur dann Ansprüche für die staatli

Haben Sie eine Frage oder Kommentar?

Sie koennen Kommentare zu diesem Beitrag als RSS abbonnieren Was ist RSS?

Zum Textanfang