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Kindergeld – Einkünfte der Kinder beachten

9 Januar 2009 kein Kommentar

Unter bestimmten Voraussetzungen können Bezugsberechtigte die Ansprüche für Kindergeld und Freibeträgen verlieren.

Isabel Klocke, Bund der Steuerzahler Berlin, sagt dazu: „Eltern sollten die Einkünfte ihrer volljährigen Kinder vor Jahresende daher unbedingt überprüfen.“ Übersteigen diese nämlich den Betrag von 7.680,- EUR pro Jahr, geht der Anspruch verloren und es könnte passieren, dass die zuständigen Ämter die Rückzahlung bis zu einer Höhe von 2.148,- EUR (maximal) einfordern.

Es ist zu empfehlen, bei den Einkünften der Kinder auch beruflich hervorgerufenen Kosten steuerlich geltend zu machen. Isabel Klocke erklärt: „Wenn sie den Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro pro Jahr übersteigen, können die Einnahmen gemindert und die Grenze eingehalten werden.“ So kann beispielsweise überlegt werden, ob noch zum Ende des Jahres entsprechende Fachliteratur oder Berufsbekleidung angeschafft wird.

Man kann aber auch einen Teil des Einkommens umwandeln. Das kann beispielsweise durch eine betriebliche Altersvorsorge erfolgen. Auch somit wird das Jahreseinkommen verringert. (Quelle)

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