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Krankengeld gestrichen? Einspruch – und mit Erfolg!

12 März 2010 kein Kommentar

Manchmal besteht die Welt aus lauter Vorurteilen. Dann zum Beispiel, wenn sich der eigene – vorübergehend arbeitsunfähige – Gesundheitszustand nicht geändert hat, der Medizinische Dienst der Krankenkassen jedoch entscheidet, man möge seinem Beruf wieder nachgehen. Und das Krankengeld stoppt.

Regel Nummer eins: keine Panik! Denn es ist nur ein Spiel, wenn auch ein ärgerliches. Oder eine andere Form des “Mensch, ärgere Dich nicht”-Spiels. Die Schritte hierbei können in aller Ruhe gegangen werden, ohne dass irgendein Nachteil entstünde. Weiterhin gilt die Aktionsrichtung wie folgt:

(1) Man lege umgehend und sofort mit Einschreiben und Rückschein (dies gilt für sämtlichen Schriftverkehr für streitbereite Institute dieser Art) Widerspruch gegen den Bescheid ein. Hiermit bewirkt man, dass die Zahlungen sofort weiterlaufen – bis auf Weiteres, wie es dann heißen würde.

(2) Man fordere – ebenfalls umgehend – eine Kopie des Gutachtens ein, wo von “Gesundschreibung” die Rede sein soll.

(3) Man zeige dieses Gutachten seinem Hausarzt und bitte diesen, einen Antrag bei der Krankenkasse um Zweitbegutachtung zu stellen. Erfahrungsgemäß geht es dann tatsächlich gut aus für den Patienten, wenn der Medizinische Dienst seinen Fall (durch einen anderen ärztlichen Mitarbeiter als beim ersten Mal) noch einmal prüft. Erwünschtes und erzieltes Ergebnis: Als wäre nichts geschehen, gilt man weiterhin als arbeitsunfähig.

(4) Funktioniert (3) nicht, gibt es ja noch das Sozialgericht. Dort klagt man kostenlos.

(5) Hat zwischendurch der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen, darf trotzdem für das weitergehende Verfahren mit Krankenkasse und Sozialgericht nur die bisher ausgeübte Tätigkeit zugrunde gelegt werden. Die Argumentation einer Krankenkasse, man könnte doch dann jeden anderen Job auf sich nehmen, ist nur Rhetorik und hat keine Rechtskraft.

Fazit: Sozial- und Rechtsstaat heißt immer, dass man das Recht hat, sozial behandelt zu werden. Auch wenn andere das zunächst nicht einsehen. http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/1134930/

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