Kredit für Zahnersatz
Dass man heutzutage an fast jeder Ecke einen Kredit abschließen kann, scheint schon gar nicht mehr so ungewöhnlich. Doch damit ist noch nicht genug: Selbst die Finanzierungsmöglichkeit für Dienstleistungen im Gesundheitssystem scheint kein Problem mehr zu sein. So findet man in dem ein oder anderen Wartezimmer beim Zahnarzt schon Prospekte, die die Botschaft für einen Zahnersatz-Kredit tragen.
Wer fürchtet nicht die hohen Zahnarztrechnungen, die bei aufwendigen Zahnbehandlungen anfallen können? Gerade Kassenpatienten bekommen nur noch einen Festzuschuss, der unabhängig von den eigentlich entstehenden Kosten bezahlt wird. Selbst bei einer Regelversorgung müssen so viele Versicherte selbst noch einen Teil der Behandlungskosten tragen, erst recht, wenn die Behandlung über die vorgesehene Kassenleistungen bzw. Regelversorgung hinausgeht.
Bei solchen Krediten für Zahnbehandlungen wird mit bereits recht kleinen Summen geworben, ab denen eine Finanzierung möglich ist. Ebenso liegt ein weiterer Vorteil darin, dass bei einer kurzen Laufzeit teilweise die Zinsfreiheit versprochen wird. Diese Ersparnis bietet ein gewöhnlicher Ratenkredit natürlich nicht. Bei längeren Laufzeiten hingegen könnte sich dann wiederum die Suche nach dem günstigsten Anbieter lohnen bzw. bei anderen Kreditgebern und Banken nachzufragen.
Doch man sollte sich nicht in die Irre führen lassen und zunächst einmal mit klarem Kopf entscheiden, ob denn überhaupt der teure Zahnersatz überhaupt notwendig ist. Es ist natürlich klar, dass der ein oder andere Zahnarzt nun mit Hilfe solcher Finanzierungsangebote seine Dienstleistungen leichter an den Mann oder die Frau bringen möchte. Wenn man ohnehin knapp bei Kasse ist, dann sollte man aufpassen, dass man sich die Ratenrückzahlung auch wirklich leisten kann.
Es gibt auch die Möglichkeit, auf einem Portal das eigene “Reparatur-Projekt” für die Zähne anonym darzustellen und Kredite von Privatpersonen zu erhalten. Eine Frau hat so innerhalb von 12 Stunden 9.000,– Euro für ihren Zahnersatz geliehen bekommen.
Unabhängig davon, für welchen Zahnersatz – Zahnprothese, Zahnimplantat, Krone oder Brücke – sich der Patient entscheidet, muss ein Zahnarzt – im Falle einer Zahnbehandlung im Ausland – einen Heil- und Kostenplan erstellen, auf dessen Grundlage der Zuschuss durch die Krankenkasse berechnet wird. Der jeweilige Befund wird überall in der Europäischen Union in derselben Höhe bezuschusst.
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