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Laser Augenoperation – Kosten jetzt steuerlich absetzbar

3 Januar 2007 kein Kommentar

Bisher wurden Kosten für Laseroperationen am Auge von den Finanzämtern als außergewöhnliche Belastungen abgelehnt. Laut kürzlichen Beschluss der Finanzbehörden auf Bundesebene sind diese Kosten jetzt steuerlich als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen.

Bei Steuerpflichtigen die eine Fehlsichtigkeit haben liegt grundsätzlich eine Krankheit vor. Die Operation ist somit eine Heilbehandlung und auch wissenschaftlich anerkannt. Es ist nicht erforderlich, dass die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden muss (OFD Koblenz vom 22.6.2006, S 2284A-St 323).

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