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Lebend kläre man, wer die eigene Beerdigung zahlt

15 März 2010 kein Kommentar

Der Tod steht mitten im Leben. Bei jedem. Bei vielen ist es unwahrscheinlicher, bei wenigen absehbar, aber bei allen plötzlich möglich. Diese Tatsache ignoriert der Gesetzgeber seit 2004 und lässt kein Sterbegeld mehr von den gesetzlichen Krankenkassen auszahlen. Ein gewöhnliches Begräbnis wird unabhängig davon auch weiterhin mit 5.000 Euro bis 7.000 Euro berechnet. Woher nehmen?

(1) Drei Monatsgehälter werden an den hinterbliebenen Partner weitergezahlt, wenn der Verstorbene eine gesetzliche Rente bezogen hat, Kriegsbeschädigter gewesen war (Bundesversorgungsgesetz) oder im öffentlichen Dienst tätig (Beihilfe).

(2) Folgende Versicherungen zahlen: bei Unfall entweder die gesetzliche oder die private Unfallversicherung, sonst die Risiko- oder Kapitallebensversicherung.

(3) Der (ehemalige) Arbeitgeber des Verstorbenen könnte eine Sterbekasse eingerichtet haben.

Generell ist eine Risikolebensversicherung mit einer niedrigen Versicherungssumme (eben gerade deckend) die preisgünstigste Möglichkeit, die Kosten einer Beerdigung im Voraus sicherzustellen. Denn diese zahlt auch unmittelbar im plötzlichen Todesfall. Sterbegeldversicherungen lohnen sich nur dann, wenn man nach dem Lesen des Kleingedruckten feststellt, dass diese günstiger wäre: Das trifft – möglicherweise – auf 45-Jährige zu – überdies wäre darauf zu achten, dass monatlich mindestens 25 Euro eingezahlt werden sollten und keine Wartezeit bzw. Gesundheitsprüfung vorgesehen ist (was bei einer Risikolebensversicherung niemals der Fall wäre).

Eine Sterbegeldversicherung – so kann also festgehalten werden – ist letzten Endes Betrug (und wird gern von Versicherern als Werbemaßnahme eingesetzt, einen Kunden auf ganz andere Produkte verkaufsrhetorisch hinzuweisen, die gar nicht gewollt waren). Denn selbst wenn jemand alle oben genannten Möglichkeiten nicht wählen wollte oder könnte – zahlt er beispielsweise auf ein Tagesgeldkonto zehn Jahre lang jährlich 700 Euro ein, wäre er abgesichert (allerdings nicht für den plötzlichen Risikofall). Oder noch anders: Hinterlegt er eine entsprechende Summe bei einer Privatperson als Bevollmächtigten (oder besser: bei einem Anwalt), fährt er am besten. http://www.sz-online.de/_sitetools/news/printversion.asp?id=2407347&URL=/nachrichten/artikel.asp
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Sterbegeldversicherung-Meist-zu-teuer-1791104-1794915/

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