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Mehr Geld nach Kündigung von fondsgebundenen Versicherungen

3 Dezember 2007 2 Kommentare

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ: IV ZR 321/05) werden Kunden, die ihre Fondspolice kündigen, zukünftig voraussichtlich mehr Geld erhalten und einen Mindestrückkaufswert in entsprechende Überlegungen einplanen können.

So werden ähnlich der herkömmlichen Kapitallebensversicherungen Verbraucher zukünftig 50 Prozent des Fondsguthabens ohne Abzug der umgelegten Abschlusskosten ausbezahlt bekommen.

Dieses Urteil ist besonders für zwischen 1994 und 2001 abgeschlossene Fondspolicen wichtig.

Haben Kunden ihre Police gekündigt, sollten sie jetzt ihre Versicherung dahingehend kontaktieren und eine Neuberechnung des Rückkaufswertes fordern. Eine Beratung durch einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale ist empfehlenswert.

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2 Comments »

  • Alex said:

    Vielen Dank für den Tip. Das ist echt Klasse, dass einige sich damit beschäftigen und gute Infos im Netz posten

  • Life Insurance Canada said:

    Obwohl die Kündigung der Lebensversicherung jetzt um etwas günstiger wird, es wird immer mit Verlusten verbunden. Als eine gute Alternative, über welche Leute gar nicht wissen, sehe ich auch den Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt. Wenn sie zu den Leuten zählen, deren Lebensversicherung den Rückkaufswert höher als 5000 Euro hat und die Laufzeit weniger als 15 Jahren, dann empfehle ich Ihnen sich auf dem Markt umzuschauen, es gibt inzwischen viele Firmen, die die Lebensversicherungen abkaufen.

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