Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Doppelverdienern
Sind Zahlungen von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Kranken- oder Mutterschaftsgeld) absehbar, ist ein möglicher Wechsel der Steuerklassenkombinationen anzuraten.
Bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger kann man sich informieren, ob auch die möglichen Veränderungen Auswirkungen auf die Leistung haben können. Werden diese geschickt kombiniert, können Lohnersatzleistungen höher ausfallen kann.
Berufstätige Ehepartner können anhand von Tabellen im Merkblatt die beste Steuerklassenkombination leicht ermitteln. Grundsätzlich ist die Kombination für beide Ehepartner in der Steuerklasse IV am günstigsten, wenn sie ein etwa gleich hohes Einkommen erzielen. Haben sie unterschiedlich hohe Einkommen, ist er die Steuerklassenkombination III/V anzuraten. Diese ist so ausgelegt, dass beide Ehepartner Steuerabzugsbeträge in etwa der Jahressteuer haben, wenn der Ehegatte in der Steuerklasse III ca. 60 Prozent und der Partner in der Steuerklasse V ca. 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens erzielt.
Ab dem 1. Januar 2008 können Ehepartner die Eintragung der Steuerklassen bei der zuständigen Behörde ändern lassen. Ist ein Lohnsteuerklassenwechsel erforderlich, ist dieser nur einmal im Jahr 2008 möglich, spätestens zum 30.11.2008. Nur bei Ausscheiden eines Ehepartners aus dem Arbeitsprozess und bei Tod ist ein weiterer Wechsel möglich.
Tabellen zur Steuerklassenwahl
In den Tabellen wurde ein bestimmtes Gehalt des besserverdienenden Ehegatten („A.“) dem niedrigeren Einkommen des Partners („B.“) gegenübergestellt. Ist das Einkommen des Ehepartners („B.“) gleich hoch bzw. geringer , wie in der Tabelle angegeben, so wird prinzipiell in der Steuerklassenkombination III/V der geringste Lohnsteuerabzug erreicht. Allerdings empfiehlt sich die Steuerklassenwahl IV, wenn es dagegen höher als der Tabellenwert ist.
Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte Merkblatt mitsamt den Tabellen zur Steuerklassenwahl klicken sie bitte hier – PDF-Datei. Quelle: Bundesfinanzministerium (BMF) Merkblatt vom 4.12.2008
Unter Umständen kann bei bestimmten Leistungen auch die Eintragung eines Freibetrages noch lohnender als ohnehin schon sein. So wie ich das verstanden habe, wird beispielsweise das Elterngeld aus dem Netto der letzten 12 Monate berechnet. Dabei ist wohl nur das Netto maßgeblich und Freibeträge wirken dann vermutlich auch beim Elterngeld erhöhend.
“Tabellen zur Steuerklassenwahl
In den Tabellen wurde ein bestimmtes Gehalt des besserverdienenden Ehegatten („A.“) dem niedrigeren Einkommen des Partners („B.“) gegenübergestellt. Ist das Einkommen des Ehepartners („B.“) gleich hoch bzw. geringer , wie in der Tabelle angegeben, so wird prinzipiell in der Steuerklassenkombination III/V der geringste Lohnsteuerabzug erreicht. Allerdings empfiehlt sich die Steuerklassenwahl IV, wenn es dagegen höher als der Tabellenwert ist.”
Könnten sie mir bitte diese Tabelle zuschicken´?
mit freundlichen Grüßen
G. Sander
Im Beitrag wurde das aktuelle Merkblatt für 2009 verlinkt
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