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Welche Versicherungen Verheiratete nur einmal benötigen

27 März 2009 kein Kommentar

Der Bund der Versicherten (BdV), Henstedt-Ulzburg bei Hamburg, rät nach einer Eheschließung, die bereits bestehenden Versicherungen zu überprüfen. Oftmals sind diese für Ehepaare nicht mehr nötig bzw. ist nur noch ein Vertrag erforderlich, so dass mit der Kündigung Kosten gespart werden können.

Das gilt insbesondere für die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherungen.

Bei der Hausratversicherung gilt die vertraglich geregelte Kündigungsfrist . Bei weiteren Versicherungsverträgen gilt ein Sonderkündigungsrecht bei einer Eheschließung. Auch muss beachtet werden, dass etwaige Policen wegen einer möglichen Änderung des Familiennamens entsprechend verändert werden müssen. Soll bei vorhandenen Lebensversicherungen der Bezugsberechtigte verändert werden, muss auch das vorgenommen werden.

Als „absurd“ hingegen bezeichnet der BdV Hochzeitsversicherungen. Hierin ist u. a. eine Anreise der nahen Verwandten abgesichert oder auch, wenn der engagierte Fotograf nicht zum Termin erscheint.(Quelle)

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