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Privat-Praxis-Tarif der Techniker Krankenkasse – Kleiner Vorteil teuer erkauft

18 Januar 2008 kein Kommentar

Als erste Krankenkasse bietet die Techniker Krankenkasse einen Kostenerstattungstarif (TK-Privat-Praxis-Tarif) an. Hiermit kann der gesetzlich Versicherte wie ein privat Versicherter ambulante ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen.

Auch er erhält vom jeweiligen Arzt eine Rechnung, wovon die Krankenkasse 90 Prozent bei einem maximalen Eigenanteil von 400,- EUR der erstattungsfähigen Kosten übernimmt. Für Krankenhausaufenthalte, Zahnarztbesuche oder Apotheke läuft alles wie gewohnt mit der Versichertenkarte.

Ein Vorteil ist, dass der Versicherte und eventuell mitversicherte Familienmitglieder unter Umständen bei der Terminvergabe bevorzugt behandelt werden und der Arzt sich möglicherweise mehr Zeit für sie nimmt.

Nachteil ist allerdings, dass der Versicherte nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhält, ihm in diesem Tarif aber zusätzliche Kosten entstehen. So zahlen 40-jährige Männer und Frauen 29,90 EUR monatlich, mitversicherte Kinder bis 18 Jahre 12,53 EUR. Man kommt nur in den Genuss eines Nachlasses von 4 Prozent, wenn man seine Zusatzbeiträge jährlich begleicht. Allerdings müssen die mitversicherten Personen diesen Tarif nicht wählen.

FINANZtest bewertet diesen Tarif dahingehend, dass hier zwar privat drauf steht, privat aber nicht drin ist, denn die Wahltarife mit Kostenerstattung kosten den Versicherten mehr, als sie letztendlich bringen. (Quelle)

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