Private Krankenversicherung – Basistarif nur für wenige geeignet
Finanztest beurteilt den neu eingeführten Basistarif der privaten Krankenversicherer als nur für eine geringe Anzahl von Menschen für geeignet. Daher empfehlen sie auch bislang gesetzlich freiwillig Versicherten, von einem Kassenwechsel zu einer privaten Krankenkasse abzusehen. Auch sollte bedacht werden, dass eine gesetzliche Kasse die eigenen Kinder und auch den Ehepartner, wenn kein eigenes Einkommen erwirtschaftet wird, kostenfrei mitversichert.
Die Leistungen eines Basistarifes entsprechen denen einer gesetzlichen Krankenkasse. Die einzelnen Tarife zu vergleichen lohnt sich aber auch bei den privaten Kassen, denn ein Vollversicherungstarif muss nicht zwingend teurer sein als der Basistarif. Mitunter ist er sogar preiswerter.
Seit Januar 2009 sind die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Er darf den Höchstbetrag (ca. 570,- EUR) einer gesetzlichen Krankenkasse nicht übersteigen. Es ist den privaten Krankenversicherern auch untersagt, Risikogruppen, also kranke und alte Menschen, abzulehnen bzw. sie mit entsprechenden Zuschlägen zu belasten.
Nach einer jeweiligen ärztlichen Versorgung erhält der privat Versicherte eine Rechnung. Diese muss er dann bei seiner Krankenversicherung einreichen. (Quelle)



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