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Private Kopien von Musik-CD’s weiterhin erlaubt

8 November 2009 kein Kommentar

Gemäß einem aktuellen Urteil vom Bundesverfassungsgericht dürfen weiterhin für private Zwecke von Musik-CD’s Kopien gemacht werden. Ohne Erfolg hatte ein Musikunternehmen hiergegen geklagt.

Die Regelungen hinsichtlich dieser Thematik gelten bereits seit 2003, insofern war das Einreichen der Beschwerde zu spät erfolgt (Aktenzeichen: 1 BvR 3479/08).

Vom Bundesverfassungsgericht wurde allerdings nicht bewertet, ob es möglicherweise zu einer Entwertung des Eigentumsrechtes der Musikindustrie ohne eine Änderung des Urheberrecht käme, da digitale Kopien wesentlich mehr erzeugt würden.

Vom Bundesverband der Musikindustrie wurde darauf hingewiesen, dass gemäß GfK-Brennerstudie allein im letzten Jahr 370 Mio. Musik-CD’s gebrannt wurden. Dies entspricht der 2,5 Mal der Menge an CD’s, die im gleichen Jahr erworben wurden. Grundsätzlich will man das private Kopieren nicht unterbinden. Allerdings möchte man sich dafür einsetzen, dass das Urheberrecht neu bewertet wird.

Das Bundesverfassungsgericht verwies außerdem darauf, dass eine Verfassungsbeschwerde im Zeitraum von einem Jahr gegen ein neues Gesetz nur möglich ist, um gegen ein neues Gesetz vorzugehen. Das Urheberrecht sei zwar zu Beginn des Jahres 2008 reformiert worden, dennoch sei damit keine neue Frist bezüglich des ursprünglichen Gesetzes entstanden. (Quelle)

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