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Rechtsschutzversicherung – welche darf es denn sein?

20 Januar 2007 kein Kommentar

Auch als Mensch, der das friedliche Miteinander Streitfällen vorzieht, der Gesetze achtet, kann man in Situationen geraten, in denen die Hilfe eines Anwalts vonnöten wird oder in denen nach einem Rechtsstreit Gerichtskosten anfallen. Für solche Fälle kann eine Rechtsschutzversicherung sehr sinnvoll sein. Allerdings ist nicht jede Art von Rechtsschutz für jeden gleichsam wichtig. Es gibt unterschiedlichste Arten des Rechtsschutzes, die in eine Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen integriert werden können: beispielsweise Verkehrsrechtsschutz, Rechtsschutz für Mietverhältnisse und Eigentum oder Rechtsschutz rund ums Arbeitsleben. Man sollte daher genau schauen, wann welche Art des Schutzes für einen selbst sinnvoll erscheint.

Ist man etwa häufig mit dem Automobil unterwegs, so sollte man verstärkt über Verkehrsrechtsschutz nachdenken.
Wer in einem Unternehmen arbeitet, das wirtschaftlich auf eher wackeligen Füßen steht, in dem vielleicht bereits nach einer Entlassung über Abfindungen gestritten wurde, für den sollte Arbeitsrechtsschutz in den Mittelpunkt des Interesses rücken.
Der Vermieter hat schon häufiger Ärger gemacht? Dann könnte man über einen Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter nachdenken.

Rechtsschutzversicherungen schützen nicht allein den Versicherungsnehmer, sondern auch Ehegatten und bis zu einer gewissen Zeit die Kinder des Versicherungsnehmers. Familien versichern durch Abschluss einer Rechtsschutzversicherung also gleichzeitig mehrere Personen, was zusätzliches Entscheidungskriterium für einen solchen Abschluss sein könnte.

Wichtig ist, genau hinzuschauen, für welche Streitfälle Kosten durch die Versicherung abgedeckt werden und ob die Bereiche integriert wurden, die einem besonders wichtig sind. Nicht versicherbar sind in jedem Fall beispielsweise die Kosten für Bußgelder.

Julia Siebel
julia(dot)siebel(at)transparent.de

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