Home » Rechtstipps

Rechtstipp: Offene Terrasse kein Versicherungsort bei Hausratspolice

16 Juni 2007 kein Kommentar

Eine Hausratversicherung leistet keinen Ersatz für auf der Terrasse befindlichen Haushaltsgegenstände bei Beschädigung oder Diebstahl. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 251 C 19971/06).

Die Klägerin hatte eine wertvolle Stahlplastik auf ihrer Terrasse platziert, die während eines Unwetters erheblich beschädigt wurde. Der Schaden belief sich auf 4.000,- EUR.

Die Hausratversicherung lehnte eine Regulierung mit der Begründung ab, dass nur Hausrat versichert sei, welcher sich im Vertrag festgelegten Versicherungsort befindet. Die Terrasse ist hierbei nicht inbegriffen.

Das Münchner Gericht folgte der Begründung des Versicherers, dass eine Terrasse, die im Fall der Klägerin offen und ohne Überdachung gewesen ist, nicht mit zur versicherten Wohnung gehöre. Sodann gilt dies nicht als Versicherungsschaden.

Zum Textanfang

Ähnliche Beiträge:

Rechtstipp: Kein Zuschuss für den Reisepass
Gemäß Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 06.02.2006 (Az. S 3 AS 834/06) und dessen Bestätigung vom Landessozialgericht Ba
Handy-Diebstahl aus offener Handtasche – kein Versicherungsschutz
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 112 C 704/06) braucht eine Elektronik-Versicherung für den entstanden Schade
Rechtstipp: ALG II trotz Audi A3
Das Sozialgericht Heilbronn entschied in seinem Urteil vom 6. März 2007 zum Aktenzeichen S 7 AS 2977/06, dass Empfänger
Eigenheimzulage wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied am 25.04.2005 (Az. L 8 AS 39/05 ER), dass staatliche Eigenheimzul
Kindergeldanspruch endet nicht mit Exmatrikulationsantrag
Wenn Kinder ihr Studium abbrechen, endet der Kindergeldanspruch nicht mit dem Exmatrikulationsantrag, sondern mit dem ta

Haben Sie eine Frage oder Kommentar?

Sie koennen Kommentare zu diesem Beitrag als RSS abbonnieren Was ist RSS?

Zum Textanfang