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Riester-Sparer sollten an Termin für Zulage denken

10 November 2009 kein Kommentar

Die stattlichen Zulagen kommen einem Riester-Sparer nur zugute, wenn er diese auch rechtzeitig beantragt, was immer wieder versäumt wird. Aber nur dann werden sie auch auf dem Sparkonto zugerechnet.

Der 31. Dezember dieses Jahres ist die letzte Frist, um die Zulagen für 2007 noch zu beantragen. Dieser Hinweis kommt aus Berlin vom Bund der Steuerzahler. Wird dieser Termin überschritten, verfallen auch die Zulagen. Für eine 4-Personen-Familie bedeutet dies einen Verlust von 504,- EUR. Allerdings ist es auch möglich, seinen Anbieter mit der regelmäßigen Beantragung zu bevollmächtigen.

Diesen muss der Sparer auch kontaktieren, wenn es beim Einkommen Veränderungen gegeben hat oder es familiäre neue Bedingungen gibt (beispielsweise Geburten). In dem Fall würde ein Anspruch auf weitere Zulagen bestehen. Dies beträgt allein für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder jährlich 300,- EUR. Ebenfalls ist wichtig, Änderungen des Einkommens anzugeben, da sich der vom Sparer zu tragende Eigenbeitrag dann entsprechend ändert. Anspruch auf die komplette Zulage haben nur diejenigen, die auch von ihrem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen (Vorjahr) vier Prozent sparen. (Quelle)

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