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Rückwirkende GEZ-Abmeldung nicht möglich

1 November 2009 kein Kommentar

Hinsichtlich der bei der GEZ zu zahlenden Rundfunkgebühren informiert die Neue Verbraucherzentrale aus Mecklenburg und Vorpommern, dass hierbei eine rückwirkende Abmeldung nicht möglich ist.

Als Beispiel wurde der Fall eines Paares benannt, was in einen gemeinsamen Haushalt gezogen war und daher auch nur eine Gebühr pro Monat hätte zahlen müssen.

Erst nach vier Monaten holte ein Partner die Abmeldung nach, die dann aber erst zum Folgemonat nach dem Posteingang bei der Gebühreneinzugszentrale wirksam wurde.

Daher rät die Verbraucherzentrale, in solchen und ähnlichen Fällen schnellstens eine Abmeldung vorzunehmen, anderenfalls muss mit Nachforderungen gerechnet werden. (Quelle)

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