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«Rürup-Rente» ist nicht kündbar

24 Juli 2009 kein Kommentar

Ist der Abschluss eines Rürup-Vertrages angedacht, sollte genau überlegt werden, was man zukünftig geplant hat, denn diese Verträge sind nicht vor Ablauf kündbar.

Dies selbst dann nicht, wenn der Kunde in eine finanzielle Notsituation gerät, wie die Verbraucherzentrale aus Leipzig erläutert. Die Auszahlung der Rente erfolgt erst ab dem 60. Lebensjahr und dies auch nur in monatlichen Beträgen. Ist ein Modell gewählt worden, was fondsgebunden ist, ist die Höhe der jeweiligen Auszahlungen darüber hinaus schlecht einschätzbar.

Mit der Rürup-Rente sollen vor allem Selbständige die Gelegenheit bekommen, Altersvorsorge zu betreiben, die staatlich gefördert wird.(Quelle)

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