Home » Versicherung

Absetzbarkeit der Kassenbeiträge geringer als erwartet

26 November 2009 kein Kommentar

Das Blatt „Focus“ berichtete, dass wohl die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung nicht so hoch möglich sein wird, wie ursprünglich angenommen. Weiterhin wurde berichtet, dass die Finanzämter nicht die insgesamt gezahlten Beiträge anerkennen werden. Dies betrifft sowohl privat-, als auch gesetzlich Versicherte.

Wenn beispielsweise der Versicherte Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat, werden ihm vier Prozent abgezogen. Werden dem Versicherten Beiträge zurückerstattet, muss er diese nun versteuern.

Bei gesetzlich Versicherten wird die Steuerentlastung ab dem kommenden Jahr automatisch vorgenommen. Versicherte von privaten Krankenkassen werden allerdings in den kommenden Tagen angeschrieben, dass ihr jeweiliger Krankenversicherer die Abrechnung der gezahlten Beiträge auf das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen herunterrechnet.

Zusatzleistungen werden nicht berücksichtigt. Hierunter fallen u. a. Kosten für Heilpraktiker, Ein-/Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Kranken-/Pflegetagegeld, kieferorthopädische Leistungen, Zahnimplantate). Dies betrifft auch abgeschlossene Tarife für Sportmedizin und Brillen.

Dass die Krankenkassenbeiträge ab 2010 steuerlich abgesetzt werden können, ist dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu verdanken. (Quelle)

Zum Textanfang

Ähnliche Beiträge:

Kassenbeiträge werden steuerlich absetzbar
Gemäß Berichterstattung des Handelsblattes wurde vom Bundesfinanzministerium eine Tischvorlage für den Ha
Krankenversicherung – Steuerbonus für Arbeitnehmer
Mit einem neuen Gesetz sollen vorwiegend ab 2010 gesetzlich Versicherte entlastet werden, was ihnen maximal 100,- EUR me
Krankenkassen – Kommt der Zusatzbeitrag ab 2009 ?
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet, dass der größte Teil der gesetzlich Versicherten offensichtlich keinen Zusatzbeitrag
Krankenkassen erhöhen Beiträge
Allein 20 Krankenkassen erhöhen beginnend ab dem 1. Juli ihre Beiträge mit Spitzenwerten bis 1,20 Prozent. Das
Beitragserstattung von RV-Beiträgen bei Selbständigen
Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist für Selbständige eine Erstattung von bereits gezahlten Beitr

Haben Sie eine Frage oder Kommentar?

Sie koennen Kommentare zu diesem Beitrag als RSS abbonnieren Was ist RSS?

Zum Textanfang