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Steuern sparen durch Übertragung von Vermögen auf die Kinder

25 Februar 2007 kein Kommentar

Durch die Übertragung von Vermögen auf die Kinder lassen sich viel Steuern sparen. Am einfachsten geht es wenn Kapitaleinkünfte auf die Kinder übertragen werden. Kinder können bis zu 7.700 EUR jährlich verdienen ohne Steuern zu zahlen. Die Erträge sind dann getrennt von den Eltern in der Steuererklärung des Kindes anzugeben.

Das hierdurch verschaffte Vermögen welches dem Kind dann zur Verfügung kann schädlich für andere Vergünstigungen sein. Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag für Kinder in Berufsausbildung kann beim Überschreiten der Einkunftsgrenze (7.680 EUR) wegfallen. Der Wegfall des Kindergeldes hat eine große Bedeutung für andere Vergünstigungen, so z.B. das Baukindergeld bei der Eigenheimzulage.

Auch in der Familienversicherung und beim Ausbildungsfreibetrag kann das eigene Einkommen Nachteile haben, dito beim BAföG. Bei der Ausbildungsförderung wird eigenes Einkommen berücksichtigt und kann möglicherweise dazu führen, dass die staatliche Leistung gekürzt oder gestrichen wird. Die anrechnungsfreien Einkommensgrenzen sind recht kompliziert und zudem anders, je nachdem, welche Ausbildung gefördert wird.

Beim BAföG ist das eigene Vermögen des Kindes ebenfalls von Bedeutung. Hat es mehr als 5200 Euro auf dem Konto, muss erst das eigene Geld verbraucht werden, bevor es einen staatlichen Zuschuss zur Ausbildung erhält.

Die Schenkung an die Kinder kann trotz aller möglichen Probleme immense Vorteile haben. Schon bei 50 000 Euro, die das Kind statt der Eltern mit einer Verzinsung von 5 Prozent anlegt, kann der Steuervorteil jedes Jahr bis zu 1250 Euro betragen, wenn der Sparerfreibetrag der Eltern bereits ausgeschöpft ist. Einfacher lassen sich Steuern kaum sparen.

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