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Steuervorteil bei Nachweis der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung

29 Juni 2007 kein Kommentar

Steht eine Wohnung nach dem Auszug eines Mieters leer bzw. wird sie nicht mehr selbst genutzt und soll aber neu vermietet werden, kann der Vermieter die durch Leerstand entstehenden Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen.

Hierzu gehören entstandene Kosten wie Darlehenszinsen, Abschreibungen und laufende Betriebskosten. Um dies steuermindernd geltend machen zu können, muss der Vermieter nachweisen, dass er sich “ernsthaft und nachhaltig” um eine Neuvermietung bemüht, was oftmals zu Streitigkeiten führt.

Nachdem vom Finanzgericht Köln eine Klage zur Revision zugelassen wurde (AZ: IX R 1/07), ist eine abschließende Beurteilung des Bundesfinanzhofes zu erwarten.

Jene Vermieter, die sich zu dieser Thematik nicht mit ihrem zuständigen Finanzamt einigen können, da die Vermietungsabsicht als nicht nachhaltig genug bewertet wurde, sollten auf das o.g. anhängige Verfahren und dem Beschluss des Kölner Gerichts zum Az.: 5 K 3607/04 hinweisen und ihre Steuererklärung bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesfinanzhofes offen halten.

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