Home » Verbraucher

Stromanbieter – Verträge für nur ein Jahr abschließen

29 Juni 2009 4 Kommentare

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf rät Kunden, hinsichtlich ihres Stromanbieters keine Vertragslaufzeiten von mehr als einem Jahr zu akzeptieren. Ansonsten kann nicht gewährleistet werden, dass bei sich verändernden Strompreisen auf diese mit dem Wechsel des Vertragspartners schnell reagiert werden kann.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Kündigungsfrist nicht länger als vier Wochen beträgt. Einige Stromversorger gewähren ihren Kunden sogar ein Sonderkündigungsrecht, sollten die Preise für Strom angehoben werden.

Neukunden sollten von einer Vorauszahlung besser absehen. Wird der Stromversorger insolvent, wird der Vertrag hinfällig und die bereits eingezahlten Beträge sind verloren.(Quelle)

Zum Textanfang

Ähnliche Beiträge:

Tchibo mit Tagesgeld – Ein halbes Jahr 5,55 Prozent
Nun gibt es auch seit heute zwei sehr attraktive Angebote für Tagesgeld bei Tchibo und comdirekt mit 5,55 Prozent Z
Beginn der Heizperiode: Strom teurer – Gas billiger
Verbraucherportale haben ermittelt, dass mit dem kommenden Winter die Preise für Gas gesunken sind, Strom allerdings etw
Stromanbieterwechsel – Dinge, auf die man achten sollte
In Zeiten, wo die Energieversorger ihren Kunden stetig Preiserhöhungen bescheren, möchten viele ihren Anbieter wechseln.
Neue Preissteigerungen für Gas und Strom – Eon hebt Preise drastisch an
Wie die Berliner Zeitung heute berichtet, wird der Energieversorger Eon laut eigenen Angaben ab 1. Januar 2008 seine Pre
Gaspreise steigen im neuen Jahr
Das unabhängig tätige Verbraucherportal „Verivox“ hat bei Untersuchungen festgestellt, dass deutschlandweit die Gaspreis

4 Comments »

  • Tim said:

    Ich glaube die meisten Deutschen sind einfach zu faul mal Preise zu vergleichen und bleiben einfach bei RWE.

  • G. Sparen said:

    Allerdings locken viele Anbieter mit einem Neukundenbonus von xx Euro, der erst nach einem Jahr gezahlt und mit der Stromrechnung verrechnet wird. Insofern sind Laufzeiten von 1 Jahr schon okay, schließlich benötigen die Anbieter auch eine gewisse Planungsgrundlage. Allerdings ist es nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit nur fair, die Kündigungsfrist auf wenige Wochen herabzusetzen. Das ist jedenfalls meine Meinung.

  • masked said:

    Wir schließen Stromlieferverträge grundsätzlich nur noch für ein Jahr ab: 1. Um jedesmal die Neukundenprämien zu kassieren und 2. weil die Stromanbieter die unangenehme Eigenschaft zu haben scheinen, die Preise nach einer Weile auf ein deutlich über das der Konkurrenz liegende Niveau anzuheben. Kann ich wirklich nur jedem empfehlen: der Wechsel an sich ist im großen und ganzen schmerzfrei.

  • Frank said:

    Kann man nicht immer außerordentlich kündigen, wenn sich der Nettostrompreis erhöht? Alles andere wäre mir neu.

Haben Sie eine Frage oder Kommentar?

Sie koennen Kommentare zu diesem Beitrag als RSS abbonnieren Was ist RSS?

Zum Textanfang