Von der Verbraucherzentrale Niedersachsen wird vor Post der „Agentur für die Abwrackprämie“ (AAP) gewarnt. Seit kurzem gehen bei der Verbraucherzentrale vermehrt Beschwerden über derartige Briefe ein.
Das Fachblatt „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ hat über ein Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt berichtet, wonach eine Kaskoversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu hohe Leistungen zurückfordern könne.
Seitens der Bundeskanzlerin und Frank-Walter Steinmeier hat man sich dahingehend geeinigt, dass die Abwrackprämie auch dann noch gezahlt wird, wenn die dafür vorgesehenen Fördermittel aufgebraucht sind.
Vom Autoclub wird auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Aktenzeichen: I-4 U 191/97) hingewiesen, wonach ein Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht nicht greift, wenn das Auto abgemeldet ist. Dies sei eine Versicherungslücke.
Von den Kraftfahrzeughändlern wurden Bedenken geäußert, wenn die geplante Abwrackprämie oder auch Verschrottungsprämie an überhöhte Umweltauflagen gebunden würde.
Halter kleiner und mittelgroßer Autos sowie dieselbetriebene werden ab 1. Juli mit Beginn der Kfz-Steuerumstellung nicht mehr so stark finanzielle Belastungen haben.
