Wegen defekten Sicherheits-Chips von EC- bzw. Kreditkarten konnten Millionen von Kunden vor Kurzem keine Barabhebungen tätigen.
Derzeit werden von Kunden in großer Zahl Kreditkarten umgetauscht. Grund ist, weil Betrüger einen Datenmissbrauch vornehmen könnten.
Kunden, die an nicht bankeigenen Automaten Bargeld abheben, müssen immer höhere Gebühren dafür zahlen. Die unabhängige Finanzberatung FMH hat dies nach einer Auswertung festgestellt.
Durch das Urteil vom Bundesgerichtshof am 21. April 2009 können nun Kunden von Sparkassen überhöhte Kontogebühren und Zinsen von ihrer Bank zurückverlangen.
Kredit-und Bankkarten sollten immer, wenn sie veraltet sind und eine neue bereits von der Hausbank zugesandt wurde, mehrfach zerschnitten werden.
Die Kölner „Monatsschrift für Deutsches Recht“ berichtet von einem Urteil des Landgerichtes Stuttgart zum Aktenzeichen 13 S 189/08, wonach ein Geldinstitut die tatsächliche Höhe einer Barauszahlung am Automaten beweisen muss, wenn ein Kunde behauptet, er hätte weniger als eingegeben an Bargeld erhalten.
