Von dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 138/07) dürften viele Verbraucher enttäuscht sein, denn demnach stehen Gasversorger nun nicht mehr in der Pflicht, ihre Preiskalkulationen dem Kunden zugänglich zu machen.
Viele Gaskunden können sich über Bonuszahlungen und Gutschriften ihrer Versorger freuen, denn dies erwirkte das Bundeskartellamt.
Ab Januar kommenden Jahres werden wieder etliche Stromkunden mit Preiserhöhungen konfrontiert, denn gut 100 Stromversorger wollen zum genannten Datum ihre Preise anziehen.
Zum Ende des Jahres wird von Verbraucherschützern prognostiziert, dass noch mehrere Gasversorger ihre Preise anheben werden. Es hatten zwar einige wenige ihre Preise gerade erst gesenkt, diese allerdings zuvor auch kräftig angehoben.
Mit Beginn der Heizperiode sind viele bemüht, angesichts der enorm gestiegenen Energiepreise die Heizkosten so gering wie möglich zu halten.
Da der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt ist und dieser seit einiger Zeit fällt, geben nun doch einige Gasversorger dies relativ unerwartet an ihre Kunden weiter.
