Durch das Urteil vom 28. April 2010 des Bundesgerichtshofes (BGH) aus Karlsruhe, haben nun gesetzliche Erben einer Lebensversicherung unterm Strich mehr davon.
Ist zu befürchten, dass bei einem Nachlass nur Schulden vererbt werden, sollte ein Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen werden.
Das Deutsche Forum für Erbrecht aus München empfiehlt, besser die Bildung einer Erbengemeinschaft bei der Regelung des Nachlasses zu vermeiden.
Mit der seit Beginn des Jahres eingeführten Erbschaftssteuerreform brauchen enge Verwandte von Verstorbenen nicht mehr so viel Erbschaftssteuer abführen, da die Freibeträge erhöht wurden.
Stiftung Warentest informiert, dass die Steuerfreibeträge für Schenkungen und Erbschaften alle zehn Jahre ausgenutzt werden sollten, damit möglichst keine Steuern hierfür fällig werden.
Ein Vertrag endet nicht automatisch damit, wenn eine Vertragspartei verstirbt.
