Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Urteil am 09.02.2010 zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen gefällt hatte, wurde vom Bundesarbeitsministerium ein Härtefallkatalog für Zusatzleistungen ausgearbeitet. Demzufolge können nun Alleinerziehende, chronisch Kranke und auch Rollstuhlfahrer mit zusätzlichen Hilfen rechnen.
Das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe hat am 09. Februar die derzeit gültigen Regelsätze für Hartz-IV sowohl für Erwachsene und Kinder als verfassungswidrig eingestuft. Sie müssen daher wegen mangelnder Transparenz aktualisiert werden.
Gemäß dem Urteil vom Dortmunder Sozialgericht (Az.: S 28 AS 228/08) braucht ein Hartz-IV-Empfänger zu hoch überwiesene Bezüge von seiner für ihn zuständigen Behörde nicht zurückzuzahlen, wenn gemäß des entsprechenden Bewilligungsbescheides eine fehlerhafte Berechnung nicht ersichtlich war.
Am 20. Oktober wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Höhe der Hartz-IV-Bezüge für Kinder auseinandersetzen.
Obwohl kürzlich das Magdeburger Sozialgericht ein völlig anders lautendes Urteil gefällt hat, vertritt mit aktuellem Urteil das Landessozialgericht aus Nordrhein-Westfalen die Ansicht, dass der Erhalt einer Abwrackprämie einem Hartz-IV-Empfänger als Einkommen in voller Höhe angerechnet werden muss.
Das Sozialgericht aus Magdeburg hat mit einem aktuellen Urteil festgestellt, dass auch Empfängern von Hartz-IV-Bezügen eine staatliche Abwrackprämie zusteht, die 2.500,- EUR beträgt.