Am Donnerstag ist ein aktueller Bericht bezüglich der Rentenentwicklung hinsichtlich der sich darauf auswirkenden Kriterien wie Elternzeit und Arbeitslosigkeit veröffentlicht worden.
Laut der Deutschen Rentenversicherung könne jeder seine ungefähren Rentenansprüche selbst errechnen. Dies geschieht mittels dreier Komponenten, den sogenannten Entgeltpunkten: Zugangsfaktor, Rentenfaktor, Rentenartfaktor.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung aus Berlin wirke sich ein zeitweilig geringerer Verdienst durch eine Kurzarbeit nur geringfügig auf einen späteren Rentenanspruch aus.
Von der Deutschen Rentenversicherung wird darauf hingewiesen, dass bei einer kirchlichen Trauung, ohne dass eine standesamtliche Ehe geschlossen wird, dadurch keinerlei Ansprüche auf eine etwaige Hinterbliebenenrente geltend gemacht werden können.
Von der Deutschen Rentenversicherung aus Berlin kommt der Hinweis, dass bei einem Wohnungswechsel Rentner unbedingt auch dieser Stelle ihre neue Wohnadresse mitteilen müssen.
Möglicherweise können Bezieher von einer Erwerbsminderungsrente weitere Ansprüche für Nachzahlungen oder sogar auch einer Erhöhung haben.