Die stattlichen Zulagen kommen einem Riester-Sparer nur zugute, wenn er diese auch rechtzeitig beantragt, was immer wieder versäumt wird. Aber nur dann werden sie auch auf dem Sparkonto zugerechnet.
Vom Bundesfinanzhof wurde bestätigt, dass sich für „mittelbar berechtigte“ Ehepartner nur dann Ansprüche für die staatlichen Zulagen von Riester-Verträgen ergeben, wenn sie keinerlei eigenes Einkommen erwirtschaften.
Die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung der Deutschen Rentenversicherung, des Deutschen Volkshochschul-Verbands und anderer Partner hat betont, dass die Riester-Produkte von der ab 2009 geltenden Abgeltungssteuer generell befreit sind.
Gemäß der Meldung von Focus.de nutzen viele Riester–Sparer nicht vollständig die staatliche Förderung. Wer trotzdem in den Genuss kommen will, muss sich nun beeilen.
WELT Online hat hinsichtlich verschiedener Produkte für die Altersvorsorge diese auf ihre Sicherheit untersucht.
