Das Fachblatt „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ hat über ein Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt berichtet, wonach eine Kaskoversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu hohe Leistungen zurückfordern könne.
In der Fachzeitschrift „OLG-Report“ wird über ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 10 U 229/07) berichtet.
Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 13.11.2008 (Aktenzeichen: B 14 AS 66/07 R) entschieden, dass die Fahrten zur Arbeitsstelle auch bei einem Ein-Euro-Job zu Lasten des Leistungsempfängers gehen.
Nachdem in der letzten Zeit die Rechte der Mieter mit verschiedenen Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) gestärkt wurden, hat dieser mit einem neuen Urteil zugunsten der Vermieter entschieden.