Articles tagged with: Versicherung
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Ein Vergleich einer privaten Krankenversicherung ist zunächst nur für Personen interessant, welche sich auch privat versichern können. Hierzu gehören diejenigen, die selbstständig, freiberuflich tätig sind, sowie Beamte und Personen, die Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherren haben.
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Obwohl zahlreiche Patienten einen Zusatztarif für Zahnbehandlungen abgeschlossen haben, müssen sie für umfangreiche zahnärztliche Versorgungen noch hohe Leistungen selbst tragen. Stiftung Warentest hat bei einer Untersuchung feststellen müssen, dass Zahnzusatzversicherungen keineswegs gleiche Leistungen erbringen.
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Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen treten gehäuft Schäden durch Sturm auf. In diesen Fällen muss unbedingt der Versicherer schnell hierüber informiert werden. So lassen sich auch etwaige Schadensfolgen verhindern.
Altersvorsorge, Finanzierung, Verbraucher, Versicherung »
Der Tod steht mitten im Leben. Bei jedem. Bei vielen ist es unwahrscheinlicher, bei wenigen absehbar, aber bei allen plötzlich möglich. Diese Tatsache ignoriert der Gesetzgeber seit 2004 und lässt kein Sterbegeld mehr von den gesetzlichen Krankenkassen auszahlen. Ein gewöhnliches Begräbnis wird unabhängig davon auch weiterhin mit 5.000 Euro bis 7.000 Euro berechnet. Woher nehmen?
(1) Drei Monatsgehälter werden an den hinterbliebenen Partner weitergezahlt, wenn der Verstorbene eine gesetzliche Rente bezogen hat, Kriegsbeschädigter gewesen war (Bundesversorgungsgesetz) oder im öffentlichen Dienst tätig (Beihilfe).
(2) Folgende Versicherungen zahlen: bei Unfall entweder die gesetzliche oder …
Immobilien, Verbraucher, Versicherung »
Der Natur ist es gleichgültig, woher der Wind weht. Den Geschädigten aber nicht, wie die Sturmschäden bezahlt werden. Natürlich gibt es auch Bereiche, in denen keine “wirklichen” Schäden entstehen: Flugzeug- und Bahnverspätungen oder -ausfälle. Deshalb zahlen ja auch weder Fluglinien noch Bahnbetreiber in solchen Fällen, weil es ja nicht sie waren, die den Sturm verursacht haben. Aber alles andere?
(1) Sturmschäden werden meistens erst ab Windstärke 8 von Versicherungen bezahlt. Das meint Winde mit 61 km/h. Seltener, aber manchmal zahlen Versicherer erst bei Windstärke 10 (102 km).
(2) Gartenhäuschen, Hundehütte, Geräteschuppen, Zaun …
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Von der Deutschen Rentenversicherung aus Berlin wird darauf hingewiesen, dass etwaige Lücken im Versicherungsverlauf anhand von Belegen entsprechend dem Rentenversicherer zur Verfügung gestellt werden sollten, damit diese geschlossen werden können. Schnellstens sollten in diesen Fällen entsprechende Nachweise vom Versicherten angefordert werden.


