“Aber das konnte doch keiner wissen!” – selbst wenn das in manchen Fällen zutrifft, sind Schäden, die durch Unwissenheit entstanden sind, besonders schmerzhaft. Jetzt gibt es die neuen Auflagen von zwei der hilfreichen Info-Broschüren, die der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kostenlos zur Verfügung stellt:
Da fondsgebundene Lebensversicherungen an die Entwicklung des Aktienmarktes gekoppelt sind, kommen diese momentan nicht so gut weg.
Das Fachblatt „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ hat über ein Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt berichtet, wonach eine Kaskoversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu hohe Leistungen zurückfordern könne.
Mit einer Versicherung für Kinder lassen sich nicht alle Krankheiten und Unfälle absichern. Bei einer Kinder-Invaliditätsversicherung sind beispielsweise meist psychische Erkrankungen nicht inbegriffen.
Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil gefällt, wonach der Versicherungsschutz bei einer privaten Unfallversicherung verloren ging, weil der Schaden nicht sofort gemeldet wurde. Von diesem Urteil berichtete das Fachblatt „Recht und Schaden“.
Von der Interessenvereinigung Geld und Verbraucher (GVI) aus Heilbronn wird informiert, dass eine Versicherung bei einem Fahrraddiebstahl nur dann den Schaden reguliert, wenn bestimmte Voraussetzungen hierfür gegeben sind.