Urteile zur Pendlerpauschale verwirren Steuerzahler
Nachdem die Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig einstuften, beurteilten die Richter des Finanzgerichts Baden-Württemberg die Kürzung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seit 1.1.2007 als verfassungsgemäß.Geschuldet der unterschiedlichen Urteile zur Pendlerpauschale und der unzähligen Nachfragen bei den Finanzämtern hat nun die Oberfinanzdirektion eine Information herausgegeben, wie eine Eintragung eines Freibetrages für die Entfernungspauschale auf der Lohnsteuerkarte 2007 zu handhaben ist. Die Finanzämter haben die Weisung erhalten, die Entfernungspauschale erst ab dem 21. gefahrenen Kilometer einzutragen.
Eine Eintragung ist allerdings erst ab einer Entfernung von 44 Kilometern und 220 Arbeitstagen im Jahr sinnvoll und möglich, wenn die weiteren Werbungskosten nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrags (920,- EUR) 600,- EUR überschreiten.
Klagt ein Arbeitnehmer und stellt beim Finanzgericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, kann unter Umständen eine Eintragung des Freibetrages ab dem ersten Kilometer erwirkt werden. (via Basicthinking)



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