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Vermieter sind erfreut über “Holzklausel-Urteil”

26 Oktober 2008 kein Kommentar

Nachdem in der letzten Zeit die Rechte der Mieter mit verschiedenen Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) gestärkt wurden, hat dieser mit einem neuen Urteil zugunsten der Vermieter entschieden.

Hierbei ging es um die „Holzklausel“, die für zulässig erklärt wurde. Vor Gericht gewann damit ein Vermieter, dessen ausgezogener Mieter die Wohnung nicht renoviert hatte. Weiterhin könne nun damit dem auszugswilligen Mieter vorgeschrieben werden, wie eine Wohnung zu renovieren ist.

Torsten Flomm, Geschäftsführer Hamburger Grundeigentümerverband, erläuterte zu diesem Urteil: “Der Fall ist eine Hamburgensie, aber das Urteil gilt bundesweit. Das ist eindeutig eine Stärkung der Vermieter”. Das bedeutet für einen Mieter, dass er die zu übergebene Mietwohnung wieder in den Zustand versetzen müsse, der dem „allgemeinen Geschmacksempfinden“ entspricht. Das wird insbesondere auf Mieter zutreffen, die die von ihnen gemietete Wohnung farblich besonders gestalten.

Konkret hatte in dem vor dem BGH verhandelten Fall ein Vermieter seinen ehemaligen Mieter auf Schadenersatz in Höhe von 7.400,- EUR verklagt und war damit zuvor beim Hamburger Landgericht mit seiner Forderung nicht erfolgreich gewesen. Hier vertrat man die Ansicht, wonach eine Regelung gemäß der „Holzklausel“ in Weiß oder anderen hellen Farbtönen angestrichene Holzelemente so an den Vermieter übergeben werden müssen, nicht zulässig sei. Es sei das Recht eines Vermieters, die Wohnung mit entsprechenden Dekorationen wieder übergeben zu bekommen, wie sie auch von dem Großteil von Mietern Akzeptanz finden würde.

Der Mieterverein in Hamburg sieht in diesem Urteil keine Benachteiligung der Rechte von Mietern. Michael Kopff dazu: “Man darf das Urteil als Mieter jetzt nicht so lesen, als ob alle Renovierungsklauseln in Mietverträgen gültig sind. Es gibt abseits der Holzklausel eine ganze Reihe von unrechtmäßigen Klauseln zur Renovierungsübernahme in Mietverträgen, weniger vom Grundeigentümerverband, aber beispielsweise von den Genossenschaften oder von der Saga.”

Hier wurde auch nochmals empfohlen, eine Rechtsberatung einzuholen, wenn diverse Klauseln bei einem Auszug aufgestellt werden.

In Sachen Mietrecht, insbesondere Renovierungsfristen, werden in den kommenden Wochen weitere Urteile vom BGH erwartet.

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(Quelle)

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