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Wenn Banken betrügen: Beschweren!

4 Februar 2010 kein Kommentar

Vielfach ist das Vertrauen, mit dem man seiner – nicht privaten – Umwelt begegnet, nur noch anerzogene Konvention: somit nutzlos und gefährlich.
Banken vertraut man sein Geld an, jedoch ist nun aktuell eine Anzahl von tatsächlichen Betrugsfällen zusammengefasst worden, die diese Branche gegenüber Verbrauchern verübte. Jeder, der nun beim Besuch in der Bank selbst Opfer wird (siehe unten), hat das volle Recht, zu protestieren bzw. eine rechtsgültige Beschwerde mit Ereignistag, Namen des Bankmitarbeiters und einer Dokumentation des Sachverhaltes an offizielle Stellen weiterzuleiten.

Ausgewählt werden im Folgenden nur einige bisher durchgeführte “Ideen” von Geldinstituten benannt, es beim nichts ahnenden Verbraucher “einmal zu versuchen” und damit strikt und grob gegen Gesetzgebung und Richtersprüche zu verstoßen:

  • Überweisungen in Papierform werden mit einer Zusatzgebühr von bis zu 5 Euro berechnet.
  • Die Bank erhebt Gebühren, wenn Erben den Kontobestand eines verstorbenen Kontoinhabers übernehmen.
  • Die wiederholte Zusendung einer Geheimnummer (weil die Erste aus Gründen höherer Gewalt nicht zugestellt wurde) kostet 5 Euro.
  • Das ausgeübte grundsätzliche Recht eines Kunden, sich zu beschweren, wird mit einer Reklamationsgebühr von 40 Euro berechnet.
  • Für Rücklastschriften bzw. Benachrichtigungen darüber werden Gebühren berechnet.
  • Für die Führung von Darlehenskonten sowie die “Bearbeitung” von Darlehen werden Gebühren erhoben.

Viel gröber (und subtiler) handelten und handeln Geldinstitute, wenn deren “Allgemeine Geschäftsbedingungen” bzw. “Preis-/Leistungsverzeichnisse” zu großen Teilen im ernsthaften Widerspruch zur deutschen Gesetzgebung formuliert sind und dort z. B. Vorgänge wie oben als Firmenrichtlinie schriftlich niedergelegt sind.

Die “Schutzgemeinschaft für Bankkunden” hat ihren Sitz in Spalt bei Nürnberg und kooperiert mit Rechtsanwälten auch aus München. Der Verein ist direkter Ansprechpartner für jeden betroffenen Bankkunden im Bundesgebiet und führt gerichtliche Prozesse im Zusammenhang mit Verbraucherschäden durch Rechtsverstöße von Banken. Pro Jahr werden dem Vorsitzenden Jörg Schädtler mehrere Tausend Fälle zugeleitet.
(Quelle)

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