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Wer den Sturm zahlt …

11 März 2010 kein Kommentar

Der Natur ist es gleichgültig, woher der Wind weht. Den Geschädigten aber nicht, wie die Sturmschäden bezahlt werden. Natürlich gibt es auch Bereiche, in denen keine “wirklichen” Schäden entstehen: Flugzeug- und Bahnverspätungen oder -ausfälle. Deshalb zahlen ja auch weder Fluglinien noch Bahnbetreiber in solchen Fällen, weil es ja nicht sie waren, die den Sturm verursacht haben. Aber alles andere?

(1) Sturmschäden werden meistens erst ab Windstärke 8 von Versicherungen bezahlt. Das meint Winde mit 61 km/h. Seltener, aber manchmal zahlen Versicherer erst bei Windstärke 10 (102 km).

(2) Gartenhäuschen, Hundehütte, Geräteschuppen, Zaun wird nur dann gezahlt, wenn dies im Vertrag steht – für voll gelaufene Keller nur dann, wenn (mit der Wohngebäudeversicherung) ein Schutz für Elementarschäden vereinbart wurde.

(3) Wohngebäudeversicherungen zahlen die Schäden, die daraus folgen, dass das Dach abgedeckt wurde oder Fensterscheiben (nur für die Fenster: Glasbruchversicherung) eingedrückt wurden (z. B. auch Regenwasserschäden im Inneren). Wenn ein Baum das Nachbarhaus schädigt, zahlt die Wohngebäudeversicherung nur und allein dann, wenn der Baum keine morschen Äste hatte. Sturmschäden an Möbeln und Wohnungseinrichtungen sind ein Fall für die Hausratversicherung.

(4) Veranlasst der Sturm, dass vom eigenen Haus aus Dachziegel oder Blumentöpfe Passanten oder Autofahrer treffen, dann zahlt das die Privathaftpflichtversicherung, sonst: man selbst.

(5) Das eigene Auto, mit dem man wegen Sturmtreibens von der Straße abkommt, zahlt die Vollkasko-Versicherung. Fällt ein fremder Baum auf das eigene Auto, zahlt die Wohngebäudeversicherung des Baumeigentümers den Neuwert.

(6) Unfallopfer rechnen mit ihrer Krankenversicherung ab, bleibende Schäden sind über die private Unfallversicherung gedeckt. Unfälle auf dem Weg zur Arbeit: Hier ist es die gesetzliche Unfallversicherung. Schwere Folgen übernimmt entweder die gesetzliche Rentenversicherung oder auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Fazit: Es ist die eigene Wohnlage, die Anzahl der Wertgegenstände, die durchschnittliche Anzahl der Stürme im Wohngebiet – kurz: die eigene Risikolage, die über Versicherungen nachdenken lässt. http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/Wetter-Unwetter-Xynthia-Schaeden-Sturm-Orkan-Tief-Orkantief-stuermchen;art27856,3208112#

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