Wohngebäude- und Hausratversicherung helfen bei Unwetter Schäden
Hat ein Hausbesitzer seine Immobilie mit einer Wohngebäudeversicherung und ein Mieter den Hausrat mit einer entsprechenden Hausratversicherung abgesichert, bietet die Kombination beider Versicherungen einen optimalen Schutz bei Wetterschäden. Hierauf wies unlängst der Bund der Versicherten hin.
So seien am Haus entstandene Sturmschäden, die Fenster, Türen, Fassaden und Dächer beträfen sowie auch mit dem Haus fest verbundene Installationen und Anbauten wie Außenjalousien, von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass Sturm erst ab einer Windstärke acht angenommen wird. Ebenfalls kann die Hausratversicherung bei Sturmschäden in Anspruch genommen werden. Dies sei in den Fällen möglich, wenn im geschlossenen Gebäude Schäden am Hausrat oder an vom Mieter außen befestigten Satellitenschüsseln oder Markisen entstünden, erklärte der Bund der Versicherten.
Schäden die durch Hochwasser, Überschwemmung oder Niederschläge entstehen, fallen jedoch nicht unter den Versicherungsschutz. Läuft zum Beispiel ein Keller mit Wasser voll, ist dies nicht unbedingt mitversichert. Lediglich wenn eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes für Elementarschäden besteht, müssen die Versicherer in diesen Fällen zahlen.



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