Von der Initiative Altersvorsorge macht Schule aus Berlin kommt der Hinweis, dass Ehepartner gleichermaßen auch dann von der Riester-Rente profitieren können, denn jeder erhält 154,- EUR als staatliche Zulage, obwohl nur einer der Partner die Beiträge entrichtet.
Hiervon werden vor allen jene Verheiratete begünstigt, die entweder als Selbständige arbeiten oder keine Einkünfte haben.
Bei einer Scheidung kann auch der Partner, die nicht die Beiträge gezahlt hat, dennoch die staatlichen Zulagen behalten. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kommen, ist ihm eine Weiterführung des Vertrages möglich, wenn er dann selbst die Beiträge dafür zahlt.
Weitere Informationen zur Thematik sind unter www.altersvorsorge-macht-schule.de erhältlich.