Schuldner haben die Möglichkeit, auf einem Pfändungsschutzkonto den Grundfreibetrag erhöhen zu lassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen erläutert, dass dies etlichen Kontoinhabern nicht bewusst sei.
Als Beispiel wird hier ein Schuldner benannt, der unterhaltspflichtig ist. In diesem Fall erhöht sich sein Grundfreibetrag auf rund 1.356,- EUR (zuvor 985,- EUR). Der Freibetrag erhöht sich pro unterhaltsberechtigter Person um 207,- EUR. Allerdings muss der jeweilige Kontoinhaber die Anpassung selbst in die Wege leiten. Antragstellungen sind über die Familienkasse oder auch das Sozialamt möglich und müssen dann dem kontoführenden Geldinstitut vorgelegt werden.
http://www.ratschlag24.com/index.php/grundfreibetrag-bei-pfndungsschutzkonto-erhhen_27603664/